In §73 Abs.1 PostG wird ab dem 01.01.2025 die zusätzliche Kennzeichnung schwerer Sendungen verpflichtend vorgeschrieben. Versendern obliegt die Aufgabe Packstücke ≥ 10 kg und ≥ 20 kg deutlich und unterschiedlich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss gut sichtbar und einfach verständlich sein. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.